Austria: About 50 years ago, a Viennese policeman was dismissed from his job because of his homosexuality. He has now received moderate monetary compensation for this

“Lächerlicher Entschädigungsbetrag” – Diskriminierung: Schwuler Ex-Polizist erhält 20.000 Euro Entschädigung


 Das Bundesverwaltungsgericht sprach dem Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro zu (Bild:  János Korom Dr / wikipedia)

Vor rund 50 Jahren wurde ein Wiener Polizist wegen seiner Homosexualität aus dem Dienst entlassen. Dafür erhielt er jetzt eine moderate Geldentschädigung.

  • 6. Oktober 2023, 14:11h  2 Min.

Das Bundesverwaltungsgericht in Wien hat einem früheren österreichischen Polizisten am Donnerstag einen Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen, weil er über Jahrzehnte von den Behörden diskriminiert worden war.

Sein Anwalt Helmut Graupner zeigte sich allerdings mit der Höhe der Zahlungen nicht einverstanden: “Das Unionsrecht verlangt einen abschreckenden Schadenersatz. Abschreckend ist da gar nichts”, erklärte Graupner auf Facebook. “Bei diesem lächerlichen Entschädigungsbetrag steigt mein Mandant, der den Großteil der Prozesskosten selbst tragen muss, nach 1 ½ Jahrzehnten Prozess sogar mit einem Minus aus!” Daher wolle er weitere juristische Mittel ausschöpfen. Graupner und sein Mandant hatten eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro gefordert.

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 Facebook / Helmut

Der inzwischen 82-jährige Kläger war 1974 in der österreichischen Hauptstadt Revierinspektor, als er wegen einvernehmlichen Sex mit einem Mann unter 18 Jahren nach Paragraf 209 zu drei Monaten Kerker verurteilt wurde. Wäre sein Partner eine Frau gewesen, hätte er nicht gegen das Gesetz verstoßen. Danach wurde er aus dem Polizeidienst entlassen, seine Pensionsansprüche wurden um ein Viertel gekürzt. Grund sei laut Polizei damals die “abwegige Neigung” des Mannes gewesen; “Homosexuelle in den Reihen der Sicherheitsexekutive” würden eine “arge Belastung” darstellen, hieß es weiter.

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Rechtsstreit seit 2009

Seit 2009 kämpft der Kläger mit seinem Anwalt Graupner, der auch Chef der LGBTI-Organisation Rechtskomitee Lambda ist, um eine Entschädigung. 2019 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass es sich bei der Strafkürzung der Pension um eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung handle, die nach EU-Recht verboten ist. Seit 2020 erhielt der frühere Polizist die vollen Pensionszahlungen, auch rückwirkend, allerdings nur bis 2003. Für die Kürzungen in den drei Jahrzehnten davor erhielt er keinen Ausgleich, weil diese Ansprüche bereits verjährt seien.

Trotz des EuGH-Urteils lehnte die verantwortliche Sozialversicherung eine Entschädigung zunächst ab, was das Bundesverwaltungsgericht zunächst als gesetzeskonform einstufte. Das Verfassungsgericht entschied aber im August, dass dem Ex-Polizisten eine Entschädigung zustünde und schickte den Fall zurück ans Bundesverwaltungsgericht, das dann dem Kläger jetzt die 20.000 Euro zubilligte. (dk)

Source: https://www.queer.de/detail.php?article_id=47187

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