Germany: Schleswig-Holstein Higher Regional Court: Civil registry office must recognise trans man as father

Germany: Schleswig-Holstein Higher Regional Court: Civil registry office must recognise trans man as father

Schleswig-Holstein: Oberlandesgericht: Standesamt muss trans Vater als Vater anerkennen

Das Standesamt Flensburg wollte einen Mann wegen seiner Transidentität nicht als Vater eines Kindes anerkennen. Das war nicht okay, urteilte jetzt das Oberlandesgericht.


Das Oberlandesgericht Schleswig ist die ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein (Bild: liebeslakritze / flickr)

  • Gestern, 16:02h 3 Min.

Das in der Stadt Schleswig ansässige schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat klargestellt, dass ein trans Mann als Vater eines Kindes eingetragen werden könne, auch wenn dieser zuvor seinen Geschlechtseintrag von weiblich auf männlich geändert hat und eine biologische Abstammung nicht vorliegt. Das teilte das Gericht am Freitag mit (Az. 2 Wx 11/24).

Im vorliegenden Fall geht es um ein Paar, das 2015 eine gleich­geschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatte. Kurz nach der Verpartnerung outete sich der heutige Ehemann als trans. 2017 wurde sein Geschlechtseintrag auf männlich geändert. Im Frühjahr 2023 heiratete das Paar schließlich – im Herbst brachte die Ehefrau ein Kind zur Welt, das durch eine Samenspende ermöglicht worden war.

Der Ehemann beantragte dann beim Standesamt Flensburg die Eintragung als Vater des Kindes. Das Amt stellte sich aber quer und wandte sich an das Amtsgericht Flensburg. Dieses ordnete die Eintragung des Vaters als Vater an, wogegen das Standesamt dann eine Beschwerde erhob, die zurückgewiesen wurde. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde eine weitere Beschwerde beim Oberlandesgericht zugelassen, das nun die Entscheidung der Vorinstanz bestätigte.

Das Oberlandesgericht erklärte, dass Paragraf 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches angewendet werden müsste, in dem es schlicht heißt: “Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist.” Die Entscheidung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens seien zur Geburt bereits wirksam gewesen, so dass der Antragsteller als Mann anzusehen sei.

Eine Spezialvorschrift aus dem Transsexuellengesetz, wonach das Rechtsverhältnis zwischen Antragsteller und seinen Kindern nicht verändert werden dürfe, sei hier nicht anzuwenden. Denn diese Vorschrift, so der Senat, betreffe nur Konstellationen, in denen entweder der trans Mann vor der Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit bereits eine Eltern-Kind-Rechtsbeziehung innegehabt habe oder in denen es um Kinder geht, die erst nach der Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit genetisch von der trans Person abstammten bzw. von ihr auf die Welt gebracht worden seien.

Dem Kind entstünden keine Nachteile, wenn der trans Mann als Mann behandelt werde. Vielmehr würde es nach Ansicht des Gerichts Nachteile erleiden, wenn an den vormals weiblichen Geschlechtseintrag angeknüpft würde. Dabei zitierte das Gericht Artikel 6 des Grundgesetzes, wonach einem Kind Pflege und Erziehung durch beide Elternteile ermöglichen solle.

Das unter trans Menschen verhasste Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 wird zum 1. November durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst (queer.de berichtete). Die Ampel-Koalition plant derzeit außerdem Vereinfachungen im Abstammungsrecht (queer.de berichtete).

Die klagenden Eltern erklärten in einer vor dem Verfahren angelegten Gofundme-Seite, dass der Ehemann inzwischen offiziell als Vater anerkannt worden sei: “Das Standesamt Flensburg hat […] beschlossen, es gut sein zu lassen und keine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, obwohl sie ja eine höchstrichterliche Entscheidung angestrebt haben”, heißt es in einem Eintrag vom Donnerstag. “Wir sind einfach unglaublich dankbar, dass es nun ein Ende hat. Wir haben gekämpft. Nicht nur für uns, sondern für alle anderen, die nach uns kommen.” (dk)

Source: https://www.queer.de/detail.php?article_id=50231&pk_campaign=Nwsl

Leave a comment

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.