Germany: Berlin Administrative Court: “Progress Pride” flag allowed to hang in primary school nursery (No. 33/2025)

Verwaltungsgericht Berlin: „Progress-Pride“-Flagge darf im Grundschulhort hängen (Nr. 33/2025)

25.06.2025
Die „Progress-Pride“-Flagge darf im Hort einer Grundschule hängen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Kläger sind die Eltern und ihre Tochter, eine Schülerin einer Berliner Grundschule, die auch den Schulhort besucht. In einem der Horträume hängt an der Wand eine selbstgemalte „Progress-Pride“-Flagge in etwa der Größe DIN A3, wobei sich auf der linken Seite der Flagge ein Keil in den Farben rosa, hellblau, weiß, schwarz und braun sowie ein gelbes Dreieck mit lila Kreis befindet. „Progress-Pride“-Flagge darf im Grundschulhort hängen (Nr. 33/2025)Weitere Informationen

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