The couple had two children that were given birth by one of the two women with sperm from a donor. The children had not been adopted by the second mother (which is now allowed in Switzerland) and thus the second mother had no proper legal link under Swiss law. The decision may be overturned upon appeal and is particularly interesting in view of the current debate as to whether in the future in married same-sex couples both women should become mothers from birth in such situations: Right wing and conservative parites oppose this so far.
https://m.tagesanzeiger.ch/articles/25899165
Zum ersten Mal schützt ein Gericht Kinder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
Der Richterspruch des Regionalgerichts Bern-Mittelland von Anfang September tönt nach einem gewöhnlichen Urteil über Unterhaltszahlungen. Die leibliche Mutter zweier Kinder hat nach der Trennung Anrecht auf Unterstützung für die Kinder. Bloss: Zahlen muss auch eine Frau. Zudem sieht das geltende Recht gar nicht vor, dass gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam Eltern sein können. Genau dies hat das Gericht mit seinem Urteil nun geändert.
Die
beiden Frauen lernten sich 2004 kennen. Gemäss Gerichtsunterlagen wurde
aus der zuerst lockeren Bekanntschaft schon bald eine feste Beziehung:
Man zog zusammen, sprach über gemeinsame Kinder. Schliesslich, so die
Eingabe der späteren Mutter, beschlossen die Frauen, «dass die
Gesuchstellerin schwanger werden sollte».
Im
Bekanntenkreis wurden Samenspender gesucht, später auch per Annonce. Da
die beiden Frauen aber alleine Eltern sein wollten, entschieden sie
sich gemeinsam für eine offene Samenspende, bei der Kinder den Vater
erst im Erwachsenenalter kennen lernen können. Und zwar in Dänemark – in
der Schweiz ist dies gleichgeschlechtlichen Paaren untersagt.
Der nicht leibliche Elternteil bleibt «praktisch ein Fremder» – bis jetzt.
Als
die Kinder zur Welt kamen, ordneten die Frauen ihr Leben neu: Die
leibliche Mutter reduzierte ihr Arbeitspensum, ihre Partnerin sollte
Hauptverdienerin der Familie sein. 2013 liessen sie ihre Partnerschaft
eintragen und bauten ein Haus für ihre Familie. Bald aber zeigten sich
Beziehungsprobleme. Es folgen Rettungsversuche, Therapie und, als alles
nichts mehr nützte, die Trennung.
Vor
Gericht fochten die Frauen schliesslich einen Streit um den Unterhalt
für die Kinder aus. Und der Richter sprach der leiblichen Mutter
tatsächlich Unterstützung für die Kinder zu. Das ist brisant: Denn das
Partnerschaftsgesetz sieht eine originäre, also automatisch aus der
Geburt entstehende Elternschaft für gleichgeschlechtliche Paare nicht
vor. Der nicht leibliche Elternteil hat also weder Elternrechte noch
-pflichten und bleibt «praktisch ein Fremder», wie der Richter in seinem
Urteil schreibt – weil das Gesetz «ausser Acht lässt, dass sich
gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam für eine Elternschaft durch
Fremdinsemination entscheiden». Genau das sei aber hier der Fall. Und
deshalb regelt der Richter Besuchsrecht und Unterhalt nach den
Kriterien des Eherechts und setzt damit gleichgeschlechtliche Eltern,
die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemischtgeschlechtlichen
Paaren gleich.
«Das führt zu einer Gleichstellung mit heterosexuellen Familien»
Das
Berner Gericht setzt damit faktisch neues Recht. Dominic Nellen,
Rechtsanwalt der leiblichen Mutter, spricht von einem «Leiturteil». Zum
ersten Mal schütze ein Gericht Kinder in einer gleichgeschlechtlichen
Partnerschaft. «Das Gericht sagt deutlich, dass sich Co-Eltern in
eingetragenen Partnerschaften nicht einfach aus dem Staub machen
können. Sie werden bei einer Trennung zu Recht in die Pflicht genommen.»
Für Nellen hat dies eine grundsätzliche Bedeutung: «Faktisch führt das
richtigerweise zu einer Gleichstellung mit heterosexuellen Familien.
Das Gericht hält eine finanzielle Mitverantwortung der Co-Mutter fest
und definiert damit mindestens im Bezug auf Elternrechte und -pflichten
eine gemeinsame Elternschaft», sagt Nellen.
Das sieht auch der Dachverband Regenbogenfamilien
so: «Das Urteil ist ein Durchbruch für unsere Anliegen. Erstmals
anerkennen Richter originäre Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen
Paaren», sagt Geschäftsführerin Maria von Känel. Sie hofft, dass von nun
an mindestens in Unterhalts- und Betreuungsfragen sogenannte soziale
Eltern wie leibliche Eltern behandelt werden.
Das
Urteil dürfte allerdings weitergezogen werden. Und noch ist offen, ob
die Berufungsinstanzen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Eltern
bestätigen werden. Sicher ist indes, dass das Urteil Einfluss haben wird
auf die politische Debatte über die Ehe für alle.
Im
Nationalrat haben erste Kommissionsberatungen bereits eine Mehrheit für
eine Öffnung der Ehe ergeben. Das beschränkt sich allerdings auf die
Gleichstellung in Fragen betreffend Steuer- und Sozialversicherung. Der
für gleichgeschlechtliche Paare entscheidende Punkt der «originären
Elternschaft», die soziale Mütter mit der Geburt automatisch zu Eltern
machen würden und lesbischen Paaren insbesondere auch den Zugang zu
Samenspenden gewähren würde, soll ausgeklammert werden.
Befürworter und Gegner der Ehe für alle sehen sich bestätigt
Nach
dem Richterspruch wächst nun aber der Druck auf totale Gleichstellung.
Das Urteil macht klar, dass es eine gesetzliche Regelung zum Schutz
gleichgeschlechtlicher Eltern brauche, meint Maria von Känel: «Eine
Light-Variante der Ehe für alle ist nicht mehr denkbar.»
Und
die grüne Basler Nationalrätin Sibel Arslan ist überzeugt:
«Regenbogenfamilien mit eigenen Kindern sind heute eine Realität, das
zeigt das richtige Urteil des Gerichtes. Deshalb müssen wir endlich eine
wirkliche Ehe für alle beschliessen, die auch die automatische
Elternschaft beinhaltet.»
Der
Widerstand ist aber nach dem Urteil nicht gebrochen. Die Berner
SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler sieht sich in ihrer ablehnenden
Haltung bestätigt: «Das Urteil ist nicht korrekt und bedauerlich. Das
Gericht umgeht das Gesetz.» Sie sei gegen eine Elternschaft für
gleichgeschlechtliche Paare. «Kinder haben das Recht auf Vater und
Mutter.»