Nach Strafanzeige: Österreich: Erste Geburtsurkunde mit “Inter”-Eintrag ausgestellt
Erst nach einer Strafanzeige gegen den Innenminister gab die schwarz-grüne Bundesregierung ihren Widerstand auf.
Der österreichische Bundesadler fliegt nun erstmals auch für intersexuelle Menschen (Bild: RKL)
- Heute, 13:22h, noch kein Kommentar
Der österreichische Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat nach einer Mitteilung der LGBTI-Organisation Rechtskomitee Lambda (RKL) vom Donnerstag ermöglicht, dass Geburtsurkunden mit dem Geschlechtseintrag “inter” ausgestellt werden können. Bislang war nur “divers” als dritter Eintrag möglich. Das erste derartige Dokument sei laut RKL bereits am 7. Juli angefertigt worden. Dazu musste die Software des Personenstandsregisters geändert werden.
Ganz ohne Druck erfolgte der Schritt nicht: Mitte Juni hatte das RKL und die intersexuelle Person Alex Jürgen wegen Amtsmissbrauchs eine Strafanzeige gegen Nehammer und dessen rechtspopulistischen Vorgänger Herbert Kickl (FPÖ) bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gestellt. “Es ist eine Schande, dass es einer Befassung der Strafjustiz bedarf, damit der Innenminister rechtskräftige Höchstgerichtsurteile respektiert”, erklärte Helmut Graupner, langjähriger Präsident des RKL.
Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits vor zwei Jahren nach einer Klage von Alex Jürgen geurteilt, dass es in Österreich das Grundrecht darauf gebe, mit einer dritten Geschlechtsoption anerkannt zu werden (queer.de berichtete). Ein Jahr später wurde Jürgen ein Reisepass mit dem Geschlechtseintrag “X” ausgestellt (queer.de berichtete). Abheben und Frankreich und die Welt entdecken
“Offene Rechtsverweigerung”
Doch die Politik hat laut Graupner die Entscheidung für den “inter”-Eintrag in der Geburtsurkunde immer weiter hinausgezögert. Zunächst wurde vor anderthalb Jahren nur die Eintragung von “divers” zugelassen, obgleich Gerichte auch die Bezeichnungen “inter” und “offen” für zulässig erklärten. Erst im Februar diesen Jahres wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eine Berufung des Bundesinnenministeriums gegen die Pflicht, “inter” in Geburtsurkunden zu schreiben, ab. Doch noch im April erklärte Innenminister Nehammer auf eine parlamentarische Anfrage eines liberalen Abgeordneten, dass er keine Änderung bei den Eintragungen in Geburtsurkunden plane. Das RKL bezeichnete die Weigerung des Innenministers der schwarz-grünen Koalition als “offene Rechtsverweigerung”.
Bereits im Januar hatten LGBTI-Aktivist*innen den Koalitionsvertrag von christsozialer ÖVP und Grünen scharf kritisiert, weil er für queere Menschen eine “herbe Enttäuschung” sei (queer.de berichtete). Im Juni kritisierte der RKL, dass die Koalitionsregierung noch immer einen umfassenden Diskriminierungsschutz von sexuellen Minderheiten ablehne, obwohl sechs der 97 Mitglieder von ÖVP und Grünen im Wiener Nationalrat offen schwul oder lesbisch seien (queer.de berichtete). (dk)

Das ist ein innerhalb kurzer Zeit ein weiterer Meilenstein für intergeschlechtliche Menschen in Europa – danke Alex Jürgen – nach einem Entscheid in den Niederlanden, wo der Geschlechtseintrag ganz aufgegeben werden soll.
Allerdings: “Die Umstellung [Niederlande] soll aus praktischen Gründen jedoch erst 2024 oder 2025 erfolgen, da in dieser Zeit in den Niederlanden neue Ausweise eingeführt werden sollen. Am Geschlechtseintrag im niederländischen Reisepass wird sich jedoch nichts ändern, da Reisepässe den Regeln der Europäischen Union entsprechen müssen.” (https://www.ief.at/niederlaendische-ausweise-in-zukunft-ohne-geschlechtseintragung/). Das heisst, jetzt wäre die EU oder der EGMR gefordert.
Die Schweiz ist extrem rückständig, da der BR nicht mal in der Lage ist, einen einigermassen akzeptablen Vorschlag für eine erleichterte Änderung des Geschlechtseintrages für trans und intergeschlechtliche Menschen (soweit betroffen) vorzuschlagen. Eine Trennung des Geschäfts 19.081 und der 3. Option ist inakzeptabel.
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